HIS: Was die Warndatei der Versicherer über dich speichert – und was nicht
Inhalt
Das HIS ist eine Warndatei – kein Vertragsregister
Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, kurz HIS, ist eine Warndatei der Versicherer. So beschreibt es auch die Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg. Es soll den Versicherern helfen, erhöhte Risiken und Auffälligkeiten zu erkennen, etwa wenn derselbe Schaden mehrfach abgerechnet wird.
Was das HIS nicht ist: ein Verzeichnis deiner Versicherungsverträge. Abgeschlossene Versicherungsverträge dürfen im HIS nicht gespeichert werden, ebenso wenig die Rücknahme eines Antrags oder die berechtigte wiederholte Geltendmachung von Ansprüchen. Dass du ein Auto versichert hast, gewechselt hast oder gekündigt hast, steht deshalb nicht im HIS. Das HIS ist auch keine Bonitätsnote und nicht dasselbe wie die Schadenfreiheitsklasse deines Vertrags.
Wer das HIS betreibt und wer hineinsieht
Betrieben wird das HIS von der Besurance HIS GmbH in Wiesbaden (früher informa HIS GmbH). Die Daten stammen ausschließlich von Versicherern, die sie einmelden. Empfänger sind Versicherer mit Sitz in Deutschland und im Einzelfall Ermittlungsbehörden. Die Betreiberin selbst entscheidet nicht über einen Vertrag oder einen Schaden. Sie stellt den Versicherern nur die Information zur Verfügung.
Was eingemeldet werden darf
Nach den Hinweisen der Datenschutzaufsicht Baden-Württemberg dürfen Versicherer im Kern drei Dinge einmelden:
- betrügerisches Verhalten beim Antrag oder bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen,
- den sorglosen Umgang mit einer versicherten Sache,
- die Identifizierungsdaten von Kraftfahrzeugen, die abhandengekommen oder bei einem Unfall beschädigt worden sind.
Für Fahrzeuge nennen die Datenschutzinformationen der Versicherer als Beispiele Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung. Ein Eintrag kann sich also auf dein Fahrzeug beziehen und nicht auf dich als Person. Gesundheitsdaten und Angaben aus deinem beruflichen oder privaten Umfeld gehören nicht ins HIS.
Abfrage und Einmeldung sind zwei verschiedene Dinge
Bei einem Antrag oder in der Schadenbearbeitung kann der Versicherer im HIS nachsehen, ob zu dir oder zum Fahrzeug etwas gespeichert ist. Das ist eine Abfrage. Sie wird protokolliert und nach den Datenschutzinformationen taggenau nach zwei Jahren gelöscht. Ein Eintrag mit Hinweischarakter entsteht erst durch eine Einmeldung eines Versicherers. Über eine Einmeldung wirst du gegebenenfalls vom einmeldenden Versicherer gesondert informiert.
Wie lange Einmeldungen gespeichert bleiben
Laut den Datenschutzinformationen werden Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten am Ende des vierten Kalenderjahres nach der ersten Speicherung gelöscht. Kommt in dieser Zeit eine neue Einmeldung zu derselben Person hinzu, verlängert sich die Speicherung um weitere vier Jahre, höchstens auf zehn Jahre.
HIS und Schufa sind nicht dasselbe
Die Schufa sammelt Daten zur Kreditwürdigkeit, etwa zu Krediten und Zahlungsverhalten. Das HIS sammelt Hinweise der Versicherer zu erhöhten Risiken und Auffälligkeiten. Die beiden Dateien werden getrennt geführt und getrennt abgefragt. Eine Auskunft bei der einen sagt nichts darüber, was bei der anderen steht.
Ein Eintrag ist kein Automatismus
Ob ein Versicherer einen Antrag nach einem HIS-Hinweis annimmt, mit Auflagen annimmt oder ablehnt, entscheidet er in der Kasko und in anderen Sparten nach seinen Annahmerichtlinien und dem Einzelfall. In der Kfz-Haftpflicht ist das anders: Jeder Kfz-Haftpflichtversicherer muss dir die gesetzliche Pflichtversicherung anbieten (§ 5 Abs. 2 PflVG). Ablehnen darf er nur aus wenigen gesetzlich genannten Gründen, etwa wenn er selbst einen früheren Vertrag mit dir wegen Täuschung angefochten oder wegen Prämienverzugs gekündigt hat. Ein HIS-Eintrag kann aber zu einem Angebot mit höherem Beitrag führen. Ein Eintrag ist ein Prüfpunkt, kein Urteil über dich.
Einträge prüfen, löschen lassen, widersprechen
Ob und was zu dir oder deinem Fahrzeug gespeichert ist, erfährst du über eine Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO bei der Besurance HIS GmbH. Sie lässt sich auch online beantragen. Für eine Auskunft zum Fahrzeug brauchst du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und eine Kopie der Zulassungsbescheinigung als Nachweis, dass du Halter bist.
Ist ein Eintrag zu Unrecht gespeichert, kannst du von der Betreiberin die Löschung und vom einmeldenden Versicherer den Widerruf der Einmeldung verlangen. Hilft das nicht weiter, kannst du dich an die Datenschutzaufsicht wenden: für das HIS selbst an den Hessischen Datenschutzbeauftragten, für die Einmeldung an die Aufsicht in dem Bundesland, in dem der einmeldende Versicherer seinen Sitz hat. Beschweren kannst du dich auch bei der Datenschutzaufsicht deines eigenen Bundeslandes. Auch die Verbraucherzentrale deines Bundeslandes ist eine Anlaufstelle.
Ein zutreffender Eintrag lässt sich dagegen nicht wegdiskutieren. Die HIS-Abfrage ersetzt auch nicht deine Angaben im Antrag: Fragen des Versicherers musst du richtig beantworten, egal was im HIS steht.
Was du selbst tun kannst
- Fordere eine Selbstauskunft beim HIS an, wenn du einen Eintrag vermutest. Die schriftliche Antwort ist die verlässliche Grundlage, nicht Vermutungen.
- Halte die FIN und die Zulassungsbescheinigung bereit, wenn es um dein eigenes Fahrzeug geht. Die Fahrzeugauskunft bekommt nur, wer nachweist, dass er Halter ist – vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens kannst du sie also nicht selbst einholen.
- Prüfe, ob du über eine Einmeldung informiert worden bist und von welchem Versicherer sie stammt.
- Halte im Antrag Fahrerkreis, Fahrleistung, Abstellort und Nutzungsart richtig und aktuell. Falsche Angaben können zu Nachforderungen und in der Kasko zu Leistungskürzungen führen.
Wie ich dabei helfen kann
Als Makler vergleiche ich Tarife, die zu deiner Situation passen. Wenn ein HIS-Hinweis oder ein anderer Eintrag die Annahme erschwert, schaue ich mit dir, welche Angaben der Antrag verlangt und wo eine Annahme möglich ist. Wenn ein Schufa-Eintrag die Suche erschwert, ist das auf der Seite Kfz-Versicherung trotz Schufa-Eintrag beschrieben.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Datenschutzinformationen deines Versicherers und die Auskunft der HIS-Betreiberin. Stand: 15.10.2026

Benjamin Marcel Farmer
Versicherungsmakler (§ 34d GewO)
Sitz in Seebruck am Chiemsee, eingetragen im Vermittlerregister.
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