Was der Kontrahierungszwang für dich bedeutet
Wer eine Kfz-Haftpflicht anbietet, unterliegt dem Kontrahierungszwang nach § 5 Abs. 2 PflVG und muss Anträge grundsätzlich annehmen — zur gesetzlichen Mindestdeckung und zu den allgemeinen Tarifgrundsätzen. Bei Zweirädern, Pkw und Kombis bis 1 t Nutzlast gilt dein Antrag sogar automatisch als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht binnen zwei Wochen ab Eingang schriftlich ablehnt (§ 5 Abs. 3 PflVG).
Wann der Versicherer ausnahmsweise ablehnen darf
Nur in engen Ausnahmen (§ 5 Abs. 4 PflVG): bei sachlichen oder örtlichen Beschränkungen im Geschäftsplan, oder wenn du bei genau diesem Versicherer schon einmal wegen arglistiger Täuschung, Anzeigepflichtverletzung/Nichtzahlung oder Prämienverzug bzw. nach einem Schadenfall verloren hast. Eine Zahlungsstörung bei einem anderen Versicherer ist kein Ablehnungsgrund.
Häufige Fragen
Muss mich jeder Versicherer für die Kfz-Haftpflicht annehmen?
Ja, grundsätzlich. § 5 Abs. 2 PflVG verpflichtet jeden Versicherer, der die Kfz-Haftpflicht anbietet, zum Vertragsschluss zur gesetzlichen Mindestdeckung. Ablehnen darf er nur in den engen Ausnahmefällen des § 5 Abs. 4 PflVG.
Gilt der Kontrahierungszwang auch für Teil- oder Vollkasko?
Nein. Der Kontrahierungszwang gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflicht. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig — hier darf der Versicherer frei ablehnen.
Was passiert, wenn der Versicherer nicht reagiert?
Bei Zweirädern, Pkw und Kombis bis 1 t Nutzlast gilt dein Antrag als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang schriftlich ablehnt (§ 5 Abs. 3 PflVG). Für Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge gilt diese Zwei-Wochen-Fiktion nicht.
Darf der Versicherer wegen Schufa oder schlechter Bonität ablehnen?
Für die Kfz-Haftpflicht ist eine schlechte Bonität allein kein zulässiger Ablehnungsgrund nach § 5 Abs. 4 PflVG. Der Versicherer kann aber eine jährliche Zahlweise oder Vorkasse verlangen.
Welche Deckung kann ich verlangen?
Nur die gesetzliche Mindestdeckung. Höhere Deckungssummen muss der Versicherer nicht anbieten.
Wie fordere ich die Annahme konkret an?
Mit einem schriftlichen Antrag unter Berufung auf § 5 PflVG, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Der Generator oben erstellt dir das passende Schreiben plus Anleitung.
