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Keine Kfz-Versicherung nimmt mich an — was kann ich tun?

Für die Kfz-Haftpflicht gilt ein gesetzlicher Kontrahierungszwang (§ 5 Abs. 2 PflVG): Jeder Versicherer, der diese Sparte anbietet, muss dich grundsätzlich zur gesetzlichen Mindestdeckung annehmen. Lehnt er deinen Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang schriftlich ab, gilt er als angenommen. Für Teil- und Vollkasko gilt das nicht.

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Unverbindliche Mustervorlage zur eigenverantwortlichen Verwendung. Dies ist keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Das Schreiben wird von dir selbst als Absender verwendet – für Inhalt, rechtliche Prüfung und Verwendung im Einzelfall bist allein du verantwortlich. Der Anbieter erstellt das Schreiben nicht in deinem Namen und übernimmt keine Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis. Eine Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.

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Passt: Für dein Fahrzeug gilt die 2-Wochen-Annahmefiktion (§ 5 Abs. 3 PflVG).

Was der Kontrahierungszwang für dich bedeutet

Wer eine Kfz-Haftpflicht anbietet, unterliegt dem Kontrahierungszwang nach § 5 Abs. 2 PflVG und muss Anträge grundsätzlich annehmen — zur gesetzlichen Mindestdeckung und zu den allgemeinen Tarifgrundsätzen. Bei Zweirädern, Pkw und Kombis bis 1 t Nutzlast gilt dein Antrag sogar automatisch als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht binnen zwei Wochen ab Eingang schriftlich ablehnt (§ 5 Abs. 3 PflVG).

Wann der Versicherer ausnahmsweise ablehnen darf

Nur in engen Ausnahmen (§ 5 Abs. 4 PflVG): bei sachlichen oder örtlichen Beschränkungen im Geschäftsplan, oder wenn du bei genau diesem Versicherer schon einmal wegen arglistiger Täuschung, Anzeigepflichtverletzung/Nichtzahlung oder Prämienverzug bzw. nach einem Schadenfall verloren hast. Eine Zahlungsstörung bei einem anderen Versicherer ist kein Ablehnungsgrund.

Häufige Fragen

Muss mich jeder Versicherer für die Kfz-Haftpflicht annehmen?

Ja, grundsätzlich. § 5 Abs. 2 PflVG verpflichtet jeden Versicherer, der die Kfz-Haftpflicht anbietet, zum Vertragsschluss zur gesetzlichen Mindestdeckung. Ablehnen darf er nur in den engen Ausnahmefällen des § 5 Abs. 4 PflVG.

Gilt der Kontrahierungszwang auch für Teil- oder Vollkasko?

Nein. Der Kontrahierungszwang gilt ausschließlich für die Kfz-Haftpflicht. Eine Kaskoversicherung ist freiwillig — hier darf der Versicherer frei ablehnen.

Was passiert, wenn der Versicherer nicht reagiert?

Bei Zweirädern, Pkw und Kombis bis 1 t Nutzlast gilt dein Antrag als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang schriftlich ablehnt (§ 5 Abs. 3 PflVG). Für Taxen, Mietwagen und Selbstfahrervermietfahrzeuge gilt diese Zwei-Wochen-Fiktion nicht.

Darf der Versicherer wegen Schufa oder schlechter Bonität ablehnen?

Für die Kfz-Haftpflicht ist eine schlechte Bonität allein kein zulässiger Ablehnungsgrund nach § 5 Abs. 4 PflVG. Der Versicherer kann aber eine jährliche Zahlweise oder Vorkasse verlangen.

Welche Deckung kann ich verlangen?

Nur die gesetzliche Mindestdeckung. Höhere Deckungssummen muss der Versicherer nicht anbieten.

Wie fordere ich die Annahme konkret an?

Mit einem schriftlichen Antrag unter Berufung auf § 5 PflVG, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Der Generator oben erstellt dir das passende Schreiben plus Anleitung.

Geprüft von Benjamin Marcel Farmer · Versicherungsmakler (§ 34d GewO) · Reg.-Nr. D-JVL9-5PHSL-51 · Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern