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Du gibst deine Daten selbst ein und siehst den Beitrag sofort. Wo der Rechner aussteigt, rechnen wir von Hand — das Formular dafür steht direkt darunter.
Tarifrechner starten
Rechner der PROCHECK24 GmbH: IP-Adresse und Eingaben gehen dorthin, Cookies werden gesetzt. Ausdrücklicher Hinweis: Er zeigt nur eine eingeschränkte Versicherer- und Tarifauswahl. Stellst du einen Antrag, sehen wir ihn. Mit dem Start wählst du statt Papier die Erstinformation unter autoversicherungsmakler.com/erstinformation und bestätigst den Erhalt.
Welche Versicherer, was wir sehen, alle Hinweise
Der Rechner kommt von der PROCHECK24 GmbH, München, und wird von ihr betrieben. Mit dem Start baut dein Browser eine Verbindung zu den Servern der PROCHECK24 GmbH und der NAFI GmbH auf: deine IP-Adresse wird übertragen, Cookies werden in deinem Gerät gesetzt, und was du eingibst, verarbeitet die PROCHECK24 GmbH in eigener Verantwortung.
Er zeigt die Tarife, die über diese Plattform und die Rechenstrecke der NAFI GmbH erreichbar sind. Das ist eine Auswahl und nicht das, was am Markt insgesamt angeboten wird. Auf diese eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl weisen wir dich hiermit ausdrücklich hin, bevor du eine Vertragserklärung abgibst (§ 60 Abs. 1 Satz 2 VVG).
Zugrunde liegen die Gesellschaften, die über diese Strecke erreichbar sind: AdmiralDirekt, AXA, BavariaDirekt Versicherung AG, DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, DEVK, DEVK EISENBAHN, HanseMerkur, ITZEHOER VERSICHERUNG, JANITOS, KRAVAG ALLGEMEINE (R+V), NEODIGITAL, R+V, Sparkassen DirektVersicherung, VERTI, VHV und WÜRTTEMBERGISCHE. Ändert sich die Liste, ändern wir diesen Hinweis mit.
Eines kommt zu uns zurück: Stellst du im Rechner einen Antrag, wird er unter unserer Vermittlernummer eingereicht — und die PROCHECK24 GmbH zeigt ihn uns danach in einem Vermittlerzugang an, mit deinen Angaben und dem Ergebnis. Das gilt auch, wenn der Versicherer ablehnt. Was wir damit tun, wie lange wir es behalten und wie du widersprechen kannst, steht in unserer Datenschutzerklärung, Ziffer 7 ↗.
Alle Hinweise im Wortlaut öffnen ↗Erstinformation nach § 15 VersVermV ↗Datenschutz, Ziffer 7 ↗
Die Erstinformation steht dauerhaft unter autoversicherungsmakler.com/erstinformation und als PDF zum Speichern. Lieber gedruckt? Ein Anruf unter 0179 6685669 oder eine E-Mail an service@benjamin-farmer.de genügt, dann schicken wir sie dir kostenlos zu. Mit „Rechner laden und starten“ entscheidest du dich für die Erstinformation über diese Website statt auf Papier und bestätigst, dass du sie erhalten hast.
Der Rechner startet, sobald du das Feld darüber angekreuzt hast.
Du musst nicht verzichten. Lass uns für dich rechnen — dann beraten und dokumentieren wir wie sonst auch.
Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Lieber nicht selbst? Dann rechnen wir.
Schufa-Eintrag, gekündigter Vorvertrag, Import, Fahranfänger, ungewöhnlicher Fahrerkreis: Es gibt Fälle, an denen jeder Online-Rechner aussteigt. Schreib uns kurz, worum es geht — wir melden uns mit einem Vorschlag samt Begründung. Wie es mit einem Schufa-Eintrag weitergeht: Kfz-Versicherung trotz Schufa.
- Wir rechnen von Hand — auch die Fälle, an denen der Rechner aussteigt
- Antwort mit Vorschlag und Begründung, nicht nur mit einer Zahl
- Danach ein fester Ansprechpartner, Mo–So 8:00–20:00 Uhr
Lieber sprechen? 0179 6685669 — Mo–So, 8:00–20:00 Uhr.
Alles für deine Kfz-Versicherung,
an einem Ort
Rechner und Vorlagen für deine Situation — ohne Anmeldung sofort nutzbar.
Kostenlos für dich, weil wir als Makler vom Versicherer vergütet werden — nicht über deine Daten.
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Kein Versicherer nimmt dich? Musterschreiben nach § 5 PflVG (Kontrahierungszwang) plus Anleitung.
Schreiben erstellen →Kfz-Versicherung kündigen
Kündigungsschreiben in 3 Varianten: ordentlich zum Ablauf, wegen Beitragserhöhung (§ 40 VVG) oder nach Schadenfall (§ 92 VVG).
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Bis wann muss deine Kündigung beim Versicherer eingehen? Ordentlich zum Ablauf oder nach einer Beitragserhöhung (§ 40 VVG).
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Nachrechnen →Schaden melden
Was du sofort tun solltest, welche Angaben gebraucht werden — und wir übernehmen die Meldung für dich.
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