So rechnet der Rechner
Ordentlich: Die GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, G.2.1) sehen vor, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres zugeht. Dein Vertrag kann eine andere Frist nennen; das Gesetz lässt einen bis drei Monate zu (§ 11 Abs. 3 VVG). Der Rechner fragt deshalb, wann dein neues Versicherungsjahr beginnt, und rechnet von dort zurück.
Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag auf Grund einer Anpassungsklausel, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, kann der Versicherungsnehmer nach § 40 Abs. 1 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Der Tag des Zugangs zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB); die Frist endet am Tag mit derselben Zahl im Folgemonat, fehlt er, am Monatsletzten (§ 188 Abs. 2 und 3 BGB).
Typ- oder Regionalklasse: Ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, steht in deinen AKB. Der Rechner nennt dafür kein Datum.
Warum der Rechner kein Fristende verschiebt
Fällt das letzte Datum auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt der Rechner es nicht. Für die Frist der ordentlichen Kündigung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass § 193 BGB auf Kündigungsfristen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist (BGH, Urteil vom 17.02.2005 – III ZR 172/04). Bei der Frist nach einer Beitragserhöhung rechnet der Rechner bewusst genauso vorsichtig. Lieber einige Tage früher absenden und den Zugang nachweisbar machen, zum Beispiel per Einschreiben mit Rückschein.
Häufige Fragen
Zählt das Datum, an dem ich die Kündigung abschicke?
Nein. Eine Kündigung wird in dem Zeitpunkt wirksam, in dem sie dem Versicherer zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB). Maßgeblich ist der Zugang beim Versicherer, nicht das Absendedatum.
Ist der 30. November immer die Frist?
Nein. Der 30. November ergibt sich nur, wenn dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht und die Kündigungsfrist einen Monat beträgt. Beginnt dein Versicherungsjahr an einem anderen Tag oder nennt dein Vertrag eine längere Frist, verschiebt sich das Datum.
Wo finde ich den Beginn meines Versicherungsjahres?
Auf dem Versicherungsschein oder der Beitragsrechnung, meist als Hauptfälligkeit oder Ablauf bezeichnet.
Ab wann wirkt die Kündigung nach einer Beitragserhöhung?
Nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VVG mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Speichert der Rechner meine Angaben?
Nein. Gerechnet wird nur in deinem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
