Wann eine Übertragung möglich ist
Versicherer erlauben eine SFR-Übertragung typischerweise zwischen nahen Angehörigen oder Personen in häuslicher Gemeinschaft, wenn der Übernehmer das Fahrzeug des Abgebers regelmäßig genutzt hat oder nutzen durfte. Übertragen werden höchstens so viele schadenfreie Jahre, wie der Übernehmer seit seinem Führerscheinerwerb selbst hätte fahren können. Alternativ lassen sich eigene, früher erworbene SF-Jahre nach einer Fahrzeugabmeldung wieder anrechnen (meist über mehrere Jahre möglich).
Was du beachten musst
Die Übertragung ist eine Ermessensentscheidung nach den Bedingungen des jeweiligen Versicherers — kein durchsetzbarer Rechtsanspruch. Der Abgeber verliert durch die Übertragung seinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt und wird zurückgestuft. Kläre das vorher gemeinsam. Für die Anrechnung eigener Jahre kann der Versicherer eine Bestätigung des Vorversicherers verlangen.
Häufige Fragen
Kann ich den Schadenfreiheitsrabatt meiner Eltern übernehmen?
Häufig ja, wenn ein enges Verhältnis besteht (z. B. Eltern-Kind, Ehe-/Lebenspartner, häusliche Gemeinschaft) und du das Fahrzeug regelmäßig genutzt hast oder nutzen durftest. Es gelten die AKB des Versicherers; ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht.
Wie viele schadenfreie Jahre kann ich übernehmen?
Höchstens so viele Jahre, wie du seit deinem Führerscheinerwerb selbst unfallfrei hättest fahren können. Ältere SF-Klassen des Abgebers werden entsprechend gekürzt.
Was passiert mit dem Rabatt des Abgebers?
Der Abgeber verliert durch die Übertragung seinen Schadenfreiheitsrabatt und wird bei einem eigenen Vertrag neu eingestuft. Das sollte vorher abgesprochen sein.
Kann ich meine eigenen alten SF-Jahre wieder nutzen?
Ja. Wenn du ein Fahrzeug abgemeldet hast, bleiben deine schadenfreien Jahre in der Regel mehrere Jahre erhalten und können bei einem neuen Vertrag angerechnet werden. Der Versicherer kann eine Bestätigung des Vorversicherers verlangen.
Ist die Übertragung verbindlich?
Nein. Es handelt sich um einen Antrag nach den Bedingungen des Versicherers, keinen gesetzlichen Anspruch. Der Versicherer entscheidet im Rahmen seiner Tarifbestimmungen.
