Die drei Kündigungswege
Ordentlich: Läuft dein Versicherungsjahr wie üblich bis zum 31. Dezember, muss die Kündigung spätestens am 30. November zugehen (ein Monat Frist). Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer den Beitrag, ohne die Leistung entsprechend zu erhöhen, hast du nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht von einem Monat ab Zugang der Mitteilung. Nach Schadenfall: Nach einem gemeldeten Schaden können beide Seiten nach § 92 VVG kündigen.
Worauf du beim Absenden achten solltest
Sende die Kündigung schriftlich und mit Zugangsnachweis (Einschreiben mit Rückschein), damit die Frist nachweisbar gewahrt ist. Gib immer die Versicherungsschein-Nummer und das amtliche Kennzeichen an und bitte um eine schriftliche Bestätigung des Vertragsendes. Denk an eine Anschlussversicherung (eVB-Nummer), damit keine Deckungslücke entsteht.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung ordentlich kündigen?
Wenn dein Versicherungsjahr dem Kalenderjahr entspricht, muss die Kündigung spätestens am 30. November zugehen, damit der Vertrag zum 31. Dezember endet (ein Monat Kündigungsfrist).
Kann ich wegen einer Beitragserhöhung sofort kündigen?
Ja. Erhöht der Versicherer den Beitrag ohne entsprechende Mehrleistung, besteht nach § 40 VVG ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Erhöhungsmitteilung erfolgen und wirkt zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung.
Darf ich nach einem Schaden kündigen?
Ja, nach § 92 VVG können nach einem Schadenfall beide Vertragsparteien kündigen. Die Kündigung ist bis zu einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen bzw. der Leistungsentscheidung zulässig.
In welcher Form muss ich kündigen?
Empfehlenswert ist die Schriftform mit Zugangsnachweis (Einschreiben mit Rückschein), damit die fristgerechte Zustellung im Streitfall nachweisbar ist.
Was passiert mit meinem Schadenfreiheitsrabatt?
Der Schadenfreiheitsrabatt (SFR) bleibt dir erhalten und wird bei einem Wechsel vom alten Versicherer an den neuen gemeldet. Für eine Übertragung auf eine andere Person gelten die Bedingungen des Versicherers (AKB).
