Kfz-Versicherung vergleichen
Rechne deinen Tarif hier selbst durch und schließe direkt online ab – in rund drei Minuten. Und wenn eine Frage aufkommt oder dein Fall nicht ins Formular passt, ist ein Mensch da, den du anrufen kannst.
Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Tarife selbst vergleichen
Fahrzeug, Halter, Schadenfreiheitsklasse – der Rechner fragt der Reihe nach ab und zeigt dir am Ende den Beitrag. Wer ihn betreibt und was beim Start passiert, steht im Feld darunter — zusammen mit dem Hinweis, dass der Rechner eine Auswahl zeigt, und der Erstinformation.
Tarifrechner starten
Der Rechner wird hier auf dieser Seite angezeigt, betrieben wird er aber nicht von uns: Er kommt von der PROCHECK24 GmbH, München. Mit dem Start baut dein Browser eine Verbindung zu deren Servern auf. Dabei werden deine IP-Adresse übertragen und Cookies in deinem Gerät gesetzt, die für den Betrieb des Rechners nötig sind.
Was du im Rechner eingibst, verarbeitet die PROCHECK24 GmbH in eigener Verantwortung nach der dortigen Datenschutzerklärung.
Eines kommt zu uns zurück: Stellst du im Rechner einen Antrag, wird er unter unserer Vermittlernummer eingereicht — und die PROCHECK24 GmbH zeigt ihn uns danach in einem Vermittlerzugang an, mit deinen Angaben und dem Ergebnis. Das gilt auch, wenn der Versicherer ablehnt. Was wir damit tun, wie lange wir es behalten und wie du widersprechen kannst, steht in unserer Datenschutzerklärung, Ziffer 7.
Nur eine Auswahl — Hinweis nach § 60 Abs. 1 Satz 2 VVG
Der Rechner zeigt die Kfz-Tarife, die über die Plattform der PROCHECK24 GmbH und die Rechenstrecke der NAFI GmbH erreichbar sind. Das ist eine Auswahl und nicht das, was am Markt insgesamt angeboten wird. Welche Gesellschaften enthalten sind, siehst du in der Ergebnisliste des Rechners. Auf diese eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl weisen wir dich hiermit ausdrücklich hin, bevor du eine Vertragserklärung abgibst.
Ob es außerhalb dieser Auswahl etwas gibt, das besser zu dir passt, rechnen wir dir von Hand aus: Angebot anfordern.
Erstinformation nach § 15 VersVermV
Wer wir sind, welche Erlaubnis wir haben und wie wir vergütet werden. Der Text steht hier und dauerhaft unter autoversicherungsmakler.com/erstinformation.
Erstinformation anzeigen
Erstinformation gemäß § 15 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV)
Name und Anschrift
Versicherungsmakler Benjamin Marcel Farmer Kastellgasse 5 83358 Seebruck Telefon: 0179 6685669 E-Mail: service@benjamin-farmer.de Internet: autoversicherungsmakler.com Umsatzsteuer: DE359686313
Status und Erlaubnis
Ich bin als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) tätig. Zuständige Aufsichtsbehörde Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern Max-Joseph-Straße 2 80333 München Telefon: 089 5116-0 E-Mail: info@muenchen.ihk.de Website: www.ihk-muenchen.de
Eintragung im Vermittlerregister
Registernummer: D-JVL9-5PHSL-51 Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin Telefon: 0180 600 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf) Die Registereintragung kann überprüft werden unter: www.vermittlerregister.info
Tätigkeitsbereiche und Beratung
Als Versicherungsmakler berate ich und vermittle insbesondere in folgenden Versicherungssparten: Kraftfahrtversicherungen (Kfz-Haftpflicht, Kasko, Schutzbrief) Privat-Haftpflichtversicherungen Unfallversicherungen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen Rechtsschutzversicherungen Weitere Versicherungsarten im Rahmen meiner Maklertätigkeit Dieser Abschnitt beschreibt den persönlichen Weg, auf dem ich für Sie rechne und Sie berate. Nutzen Sie stattdessen den Tarifrechner auf der Website und schließen dort selbst ab, gilt er nur eingeschränkt: Der Rechner zeigt eine Auswahl (§ 3 Abs. 2 der AGB), und eine Beratung durch mich findet dabei nicht statt.
Vergütung
Meine Vergütung erfolgt durch Provisionen, die von den Versicherungsunternehmen gezahlt werden und bereits in den Versicherungsprämien enthalten sind. Es entstehen für Sie keine zusätzlichen Kosten durch meine Vermittlungstätigkeit.
Beteiligungen und Verflechtungen
Ich besitze keine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von mehr als 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Es bestehen keine unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungen von mehr als 10 Prozent durch ein Versicherungsunternehmen oder ein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens an meinem Unternehmen.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Für meine Vermittlungstätigkeit besteht eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bei: R+V Allgemeine Versicherung AG Mittlerer Pfad 24 70499 Stuttgart Versicherungsnummer: 407 84 356329007 Deckungssumme: 1.600.000 Euro pauschal für Vermögensschäden Räumlicher Geltungsbereich: Deutschland
Schlichtungsstellen
Für Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern können folgende Schlichtungsstellen angerufen werden:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 08 06 32 10006 Berlin Telefon: 0800 3696000 (kostenfrei aus deutschen Netzen) E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Website: www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung Kronenstraße 13 10117 Berlin Telefon: 0800 2550444 (kostenfrei aus deutschen Netzen) E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de Website: www.pkv-ombudsmann.de Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen ist für mich nicht verpflichtend, aber grundsätzlich möglich.
Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Berufsrechtliche Regelungen
Für Versicherungsmakler gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen: § 34d Gewerbeordnung (GewO) §§ 59-68 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) Diese Vorschriften können eingesehen werden unter: www.gesetze-im-internet.de
Hinweis zur Erstinformation
Diese Erstinformation wird Ihnen gemäß § 15 VersVermV beim ersten Geschäftskontakt unentgeltlich in Textform zur Verfügung gestellt. Sie können diese Information speichern und bei Bedarf ausdrucken. Stand: 7. September 2026
Bevor du selbst abschließt
Wir sind dein Versicherungsmakler und dürfen dich nach § 61 VVG zu deinem Bedarf befragen und beraten; das Ergebnis müssten wir dir dokumentieren. Wenn du hier selbst rechnest und abschließt, findet diese Beratung nicht statt.
Damit die Erklärung gilt, muss sie dich nennen und du musst sie behalten können (§ 126b BGB). Deshalb brauchen wir hier zwei Angaben — und nur diese zwei: Wir legen die Erklärung ab und schicken sie dir sofort zu. Was dabei mit deinen Angaben geschieht, steht in unserer Datenschutzerklärung, Ziffer 7.
Du musst nicht verzichten. Lass uns für dich rechnen — dann beraten und dokumentieren wir wie sonst auch.
Mit „Rechner laden und starten“ bestätigst du, dass du die Erstinformation erhalten hast und sie dir hier statt auf Papier zur Verfügung gestellt wird — und gibst zugleich die Erklärung darüber ab. Wir legen sie ab und schicken sie dir an die angegebene Adresse.
Der Rechner startet, sobald du das Feld darüber angekreuzt hast.
Denselben Rechner betreibt die PROCHECK24 GmbH auch auf ihrer eigenen Seite — dort werden dieselben Daten übertragen wie hier.
Sechs Punkte, die im Preisranking nicht auftauchen
Ein Preisvergleich sortiert nach dem Beitrag. Was er nicht sortiert, sind die Bedingungen – und die entscheiden, ob im Schadenfall gezahlt wird oder gekürzt. Auf diese Punkte schauen wir bei jedem Angebot.
Grobe Fahrlässigkeit
Verzichtet der Versicherer auf den Einwand? Ohne diesen Verzicht kann er nach einem Schaden kürzen – etwa beim Blick aufs Handy oder bei Rotlicht.
Marder- und Tierbissfolgeschäden
Der Biss selbst ist meist gedeckt, die Folgeschäden am Motor oft nur bis zu einer Grenze. Der Unterschied liegt schnell im vierstelligen Bereich.
Neupreisentschädigung
Wie lange wird nach einem Totalschaden der Neupreis statt des Zeitwerts ersetzt? Zwölf Monate sind Standard, 24 oder 36 gibt es.
Rabattschutz
Bleibt die Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden erhalten? Rechnet sich vor allem in hohen SF-Klassen.
Werkstattbindung
Bindung senkt den Beitrag spürbar – kostet aber die freie Wahl. Bei Leasing- und Garantiefahrzeugen kann sie zum Problem werden.
Auslandsschadenschutz
Was passiert bei einem unverschuldeten Unfall im Ausland mit schlechter gestellter Haftung? Der Baustein stellt dich so, als wäre es in Deutschland passiert.
Was den Beitrag bestimmt
Der Beitrag entsteht aus dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren: der Typklasse deines Fahrzeugs, der Regionalklasse deines Zulassungsbezirks, deiner Schadenfreiheitsklasse, der jährlichen Fahrleistung, dem Fahrerkreis, der Abstellsituation über Nacht und der Zahlweise.
Typklasse und Regionalklasse werden jährlich neu festgelegt und sind nicht verhandelbar. Alles andere ist es – zumindest teilweise. Der größte einzelne Hebel ist meist die Zahlweise: jährlich statt monatlich spart je nach Versicherer einen spürbaren Aufschlag.
Der richtige Zeitpunkt zum Wechseln
Der Stichtag für den Wechsel zum Jahresende ist der 30. November – die Kündigung muss dem Versicherer bis dahin vorliegen, nicht erst abgeschickt sein. Daneben gibt es ein Sonderkündigungsrecht: nach einer Beitragserhöhung, nach einem regulierten Schaden und beim Fahrzeugwechsel.
Beim Sonderkündigungsrecht nach Beitragserhöhung ist die Frist kurz – in der Regel einen Monat nach Zugang der Mitteilung. Wer die Post liegen lässt, verliert sie.
Wenn der Rechner nicht weiterkommt
Schufa-Eintrag, gekündigter Vorvertrag, Import, ungewöhnlicher Fahrerkreis: Es gibt Fälle, an denen jeder Online-Rechner aussteigt. Dann rechnen wir von Hand – und melden uns mit einer Empfehlung samt Begründung.