Kfz-Versicherung für Elektroautos
Ein Elektroauto lässt sich in jedem normalen Kfz-Tarif versichern – die Pflichten sind dieselben, die Deckungsarten heißen gleich. Der Unterschied liegt in vier Bausteinen, die es beim Verbrenner nicht gibt. Der teuerste davon ist der Akku, und er taucht in keiner Beitragsrangliste auf.
Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Der Akku ist das teuerste Bauteil – und wird wie jedes andere behandelt
Der Antriebsakku macht je nach Modell einen erheblichen Teil des Fahrzeugwerts aus. Beschädigt ihn ein Kaskoschaden, ersetzt ein Standardtarif ihn nach seiner üblichen Systematik: zum Zeitwert, mit Abzug neu für alt. Der Gedanke dahinter ist, dass du für ein gebrauchtes Bauteil kein neues bekommen sollst.
Tarife mit Akkuschutz ohne Abzug neu für alt vermeiden das. Je nach Bedingungen kann der Akku dann ohne diesen Abzug ersetzt werden; entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen und häufig auch ein Höchstalter des Fahrzeugs. Das ist der wichtigste einzelne Prüfpunkt beim E-Auto und der, den kein Preisvergleich abfragt.
Allgefahrendeckung: die Schäden, die kein Unfall sind
Hier liegt die zweite Abgrenzung, und sie ist systematisch. Kaskoversicherung setzt ein Ereignis voraus, das in den Bedingungen benannt ist – Unfall, Diebstahl, Brand, Sturm und so weiter. Ein erheblicher Teil der Akkuschäden entsteht aber gerade nicht durch ein solches Ereignis.
Typische Fälle: Tiefentladung, weil das Fahrzeug wochenlang mit sehr niedrigem Ladestand stand. Ein Bedienfehler beim Laden. Ein Defekt in der Ladeinfrastruktur, der Schaden am Fahrzeug anrichtet. Keiner dieser Vorgänge ist ein Unfall im Sinne der Bedingungen.
Eine Allgefahrendeckung für den Akku kehrt die Systematik um: Gedeckt ist, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Auch das steht in den Bedingungen und nicht im Beitrag – und auch danach fragt kein Rechner.
Wallbox, Ladekabel und Kurzschluss
Drei kleinere Punkte, die zusammen regelmäßig für Ärger sorgen, weil sie an der Grenze zwischen zwei Verträgen liegen:
- Ladekabel: teuer und ein beliebtes Diebstahlziel. Ob es mitversichert ist, hängt davon ab, ob es als Zubehör des Fahrzeugs gilt und ob es zum Zeitpunkt des Diebstahls am Fahrzeug war – beides steht in den Bedingungen.
- Wallbox: fest installiert gehört sie in aller Regel zum Gebäude und damit in die Wohngebäudeversicherung, in einer Mietwohnung je nach Ausführung in die Hausratversicherung. In der Kfz-Police ist sie typischerweise nicht enthalten. Genau an dieser Naht entstehen die Lücken.
- Kurzschluss- und Tierbissfolgeschäden: An einem Fahrzeug mit Hochvoltsystem können die Folgekosten deutlich höher ausfallen als beim Verbrenner. Prüfe daher nicht nur, ob Folgeschäden eingeschlossen sind, sondern bis zu welcher Summe.
Wem der Akku gehört, entscheidet mit
Bei einem separat gemieteten Akku – ein Modell, das es bei einigen Fahrzeugen gibt – gehört der Akku nicht dir. Der Mietvertrag regelt dann, wer für Schäden aufkommt und in welchem Zustand der Akku zurückzugeben ist.
Dasselbe gilt bei Leasing und Finanzierung: Der Vertrag mit der Bank oder Leasinggesellschaft enthält regelmäßig eigene Vorgaben zum Versicherungsschutz. Sie gehören gelesen, bevor die Police abgeschlossen wird, nicht danach.
Ein Fall zum Durchrechnen
Ein drei Jahre altes Elektrofahrzeug wird beim Rangieren an der Unterseite beschädigt, das Akkugehäuse ist betroffen. Kein Fremdverschulden, also ein Vollkaskoschaden.
Im Standardtarif wird der Akku als Bauteil behandelt: Ersatz zum Zeitwert, mit Abzug neu für alt. Bei einem Bauteil dieser Größenordnung ist der verbleibende Eigenanteil erheblich – zusätzlich zur vereinbarten Selbstbeteiligung.
Im Tarif mit Akkuschutz ohne Abzug neu für alt entfällt dieser Abzug im Rahmen der Bedingungen. Der Unterschied zwischen beiden Verträgen zeigt sich in diesem einen Schadenfall vermutlich deutlicher als über die gesamte Vertragslaufzeit im Beitrag.
Typische Fehler
Vier Punkte, die bei Elektrofahrzeugen regelmäßig übersehen werden:
- Der Tarif wurde nach dem Beitrag gewählt, ohne zu prüfen, wie der Akku im Schadenfall bewertet wird.
- Die Wallbox gilt als über die Kfz-Police gedeckt und ist in keinem Vertrag genannt.
- Ein Fahrzeug steht über Monate mit sehr niedrigem Ladestand, und der entstehende Akkuschaden fällt unter kein benanntes Ereignis.
- Die Vorgaben aus dem Leasing- oder Finanzierungsvertrag zum Versicherungsschutz wurden nie mit der Police abgeglichen.
Was du selbst tun kannst
Diese fünf Punkte lassen sich anhand deiner Unterlagen klären:
- In den Bedingungen nach dem Stichwort „Abzug neu für alt“ suchen und nachsehen, ob der Antriebsspeicher davon ausgenommen ist.
- Prüfen, ob eine Allgefahrendeckung für den Akku besteht oder nur die üblichen benannten Gefahren gelten.
- Nachsehen, in welchem Vertrag deine Wallbox steht – Wohngebäude, Hausrat oder nirgends.
- Die Zubehörregelung zum Ladekabel nachlesen, insbesondere die Frage, wo es sich beim Diebstahl befinden musste.
- Bei Leasing oder Finanzierung die vertraglichen Vorgaben zum Versicherungsschutz heraussuchen und mit der Police abgleichen.
Wie ich dabei helfen kann
Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Beim Elektrofahrzeug liegt der Schwerpunkt dabei auf drei Bedingungsfragen, die im Beitrag nicht sichtbar sind: die Behandlung des Antriebsspeichers, die Reichweite einer Allgefahrendeckung und die Naht zwischen Kfz-, Gebäude- und Hausratversicherung rund um die Wallbox.
Du fährst elektrisch und weißt nicht, wie dein Akku im Schadenfall bewertet würde? Ich sehe mir deinen bestehenden Vertrag, die Bedingungen zum Antriebsspeicher und deine Ladesituation an und ordne ein, wo eine Lücke besteht und wo der Vertrag trägt. Wenn du möchtest, schauen wir uns deine Police gemeinsam an.
Häufige Fragen zu Elektroauto
Ist ein E-Auto teurer zu versichern als ein Verbrenner?
Nicht grundsätzlich. In der Haftpflicht liegen Elektrofahrzeuge häufig günstiger, in der Vollkasko wegen der Reparaturkosten oft höher. Entscheidend ist das konkrete Modell mit seiner Typklasse, nicht die Antriebsart als solche.
Was bedeutet „Abzug neu für alt“ beim Akku?
Dass ein beschädigtes Bauteil nicht neuwertig ersetzt wird, sondern um den Wertverlust gekürzt. Beim Antriebsspeicher, der einen erheblichen Teil des Fahrzeugwerts ausmacht, führt das zu einem hohen Eigenanteil. Tarife mit Akkuschutz nehmen den Antriebsspeicher von diesem Abzug aus – in welchem Umfang, steht in den Bedingungen.
Was ist eine Allgefahrendeckung für den Akku?
Eine Deckung, die nicht an benannte Ereignisse wie Unfall oder Diebstahl anknüpft, sondern alles einschließt, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Damit sind Fälle wie Tiefentladung oder Bedienfehler beim Laden erfasst, die unter die übliche Kaskosystematik nicht fallen.
Ist der Akku bei Miete oder Leasing mitversichert?
Bei separat gemietetem Akku regelt der Mietvertrag, wer für Schäden aufkommt. Das muss zum Versicherungsvertrag passen, sonst entsteht im Schadenfall Streit darüber, wer wem gegenüber Ansprüche hat. Bei Leasing enthält der Vertrag zusätzlich eigene Vorgaben zum Versicherungsschutz.
Ist die Wallbox über die Kfz-Versicherung gedeckt?
In der Regel nicht. Eine fest installierte Wallbox gehört zum Gebäude und damit in die Wohngebäudeversicherung; in einer Mietwohnung kann sie je nach Ausführung in die Hausratversicherung fallen. In der Kfz-Police ist sie typischerweise nicht enthalten.
Ist mein Ladekabel mitversichert?
Das hängt davon ab, ob es in deinem Vertrag als Zubehör gilt und wo es sich beim Diebstahl befunden hat. Manche Bedingungen verlangen, dass es mit dem Fahrzeug verbunden oder darin eingeschlossen war. Diese Regelung lohnt sich vorab nachzulesen.
Passt vielleicht auch zu dir
Motorrad
Saison, Zubehör, Schutzkleidung – drei Punkte, die Standardtarife übersehen.
Anhänger
Der Zugwagen deckt nicht alles – vor allem nicht den abgestellten Anhänger.
Gewerbe-PKW
Wechselnde Fahrer und hohe Laufleistung sprengen den Privattarif.
LKW
Werkverkehr oder Güterverkehr – diese Frage entscheidet über alles Weitere.