Woher die Zahlen kommen
Die Rückstufungstabelle und die Beitragssätze je SF-Klasse legt der Versicherer in seinen Bedingungen fest. Die Musterbedingungen des GDV (AKB 2015, Stand 30.04.2025, Anhang 1) geben dafür nur den Aufbau der Tabellen vor, keine Werte. Der Rechner enthält deshalb keine eigene Tabelle: Du trägst die Klasse nach Rückstufung und die Beitragssätze aus der Tabelle im Anhang deiner AKB ein.
Wie die Rückstufung nach den Musterbedingungen abläuft
Nach den GDV-Musterbedingungen wird der Vertrag zum 1. Januar jedes Jahres nach dem Schadenverlauf im vergangenen Kalenderjahr neu eingestuft; welchem Jahr ein Schaden zugeordnet wird, richtet sich nach dem Tag der Schadenmeldung (AKB 2015, I.3). Schadenbelastet ist ein Jahr, wenn der Versicherer für gemeldete Schäden Entschädigungen leistet oder Rückstellungen bildet (I.4.2). Nach einem schadenfreien Jahr folgt die nächstbessere Klasse laut Tabelle (I.3.2).
Schaden melden ist nicht regulieren lassen
Die Anzeige an den Versicherer ist eine eigene Pflicht: Nach § 30 Abs. 1 VVG hat der Versicherungsnehmer den Eintritt des Versicherungsfalles unverzüglich anzuzeigen. Die GDV-Musterbedingungen (AKB 2015, E.1.1.1) sehen dafür eine Woche vor. In der Kfz-Haftpflicht sehen die Musterbedingungen außerdem einen Schadenrückkauf vor: Wer eine Entschädigung von nicht mehr als 500 Euro innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung des Versicherers erstattet, wird als schadenfrei behandelt (I.5). Was in deinem Vertrag gilt, steht in deinen AKB.
Häufige Fragen
Warum enthält der Rechner keine fertige SF-Tabelle?
Weil die GDV-Musterbedingungen keine Werte vorgeben und die Versicherer ihre Tabellen selbst festlegen. Eine Beispieltabelle ohne Quelle könnte für deinen Vertrag falsch sein. Die richtigen Werte stehen im Anhang deiner AKB.
Wo finde ich meinen Beitragssatz?
Auf der Beitragsrechnung oder dem Versicherungsschein, getrennt für Kfz-Haftpflicht und Vollkasko, meist zusammen mit der SF-Klasse.
Ab wann gilt die Rückstufung?
Nach den GDV-Musterbedingungen zum 1. Januar des Jahres nach dem Jahr der Schadenmeldung, wirksam ab der ersten Beitragsfälligkeit im neuen Kalenderjahr (AKB 2015, I.3 und I.3.1). Dein Vertrag kann abweichen.
Was ist ein Schadenrückkauf?
Du erstattest dem Versicherer seine Entschädigung freiwillig, und der Vertrag wird als schadenfrei behandelt. Die GDV-Musterbedingungen sehen das für die Kfz-Haftpflicht bis 500 Euro Entschädigung innerhalb von sechs Monaten nach der Mitteilung vor (AKB 2015, I.5). Ob und mit welcher Frist das bei dir gilt, steht in deinem Vertrag.
Speichert der Rechner meine Angaben?
Nein. Gerechnet wird nur in deinem Browser. Es wird nichts übertragen und nichts gespeichert.
