Kfz-Haftpflicht
Ohne Kfz-Haftpflicht wird kein Auto zugelassen. Sie zahlt den Schaden, den du mit deinem Fahrzeug anderen zufügst – Personen, Sachen und Vermögen. Dein eigenes Auto ersetzt sie nicht. Beim Preis liegen Tarife oft weit auseinander – und auch bei der Deckungssumme und den Zusatzbausteinen gibt es Unterschiede, die man erst im Schadenfall merkt.
Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Was die Kfz-Haftpflicht zahlt
Die Haftpflicht hat zwei Aufgaben: Sie ersetzt berechtigte Ansprüche anderer, und sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Gerade die zweite Aufgabe wird unterschätzt – wenn die Gegenseite nach einem Unfall mehr fordert, als ihr zusteht, führt dein Versicherer diese Auseinandersetzung für dich.
- Personenschäden: Behandlung, Verdienstausfall, Schmerzensgeld, Renten
- Sachschäden: das andere Fahrzeug, Zäune, Ampeln, Hauswände
- Folgekosten des Sachschadens wie Mietwagen, Nutzungsausfall, Gutachter und Wertminderung der Gegenseite
- Abwehr unberechtigter Forderungen, notfalls vor Gericht
Gesetzliches Minimum und sinnvolle Deckungssumme
Das Gesetz schreibt Mindestsummen vor: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden (Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVG). Das klingt viel. Bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten, lebenslanger Pflege oder einem Brand in einer Tiefgarage ist diese Grenze aber erreichbar.
Üblich sind heute pauschale Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro, wobei Personenschäden je verletzter Person oft auf einen Höchstbetrag begrenzt sind. Diese Begrenzung steht in den Bedingungen und lohnt einen Blick – der Beitragsunterschied zwischen kleiner und großer Deckung ist meist gering.
Was die Haftpflicht nicht zahlt
Schäden am eigenen Fahrzeug sind nicht Sache der Haftpflicht, dafür gibt es Teilkasko und Vollkasko. Ebenfalls nicht gedeckt sind Schäden, die du dir als Halter selbst zufügst, etwa am eigenen Garagentor.
Verletzt du eine vor dem Schadenfall vereinbarte Obliegenheit – typisch ist die Fahrt unter Alkohol –, zahlt der Versicherer dem Geschädigten trotzdem. Von dir kann er nach § 5 Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung höchstens 5.000 Euro je verletzter Obliegenheit zurückfordern – fährst du betrunken und ohne Führerschein, sind es bis zu 10.000 Euro. Verstöße nach dem Unfall, etwa Unfallflucht, kosten zusätzlich bis zu 5.000 Euro. Wer einen Unfall absichtlich herbeiführt, hat gar keinen Versicherungsschutz.
Wovon der Beitrag abhängt
Den größten Hebel hat die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse): Jedes Jahr ohne Schaden senkt den Beitrag, ein regulierter Schaden stuft dich zurück. Dazu kommen Typklasse und Regionalklasse, die du nicht beeinflussen kannst, und Merkmale, die du beeinflussen kannst:
- Fahrleistung pro Jahr – ehrlich angeben, eine falsche Angabe kann teuer werden
- Fahrerkreis: nur du, mit Partner, mit jungen Fahrern
- Abstellort über Nacht: Garage, Carport, Straße
- Zahlweise: jährlich ist meist günstiger als monatlich
- Zusatzbausteine wie Rabattschutz oder Auslandsschadenschutz
Zusatzbausteine, die sich lohnen können
Die Mallorca-Police erhöht die Deckung, wenn du im Ausland einen Mietwagen fährst und die dortige Mindestdeckung niedrig ist. Sie ist oft schon enthalten – ob und für welche Länder, steht in den Bedingungen.
Der Auslandsschadenschutz hilft, wenn dir im Ausland jemand den Schaden verursacht: Dann reguliert dein eigener Versicherer nach deutschem Recht, statt dass du dich mit einem ausländischen Versicherer auseinandersetzt. Ein Rabattschutz verhindert die Rückstufung nach einem Schaden, kostet aber einen Aufschlag, der sich nicht immer rechnet.
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Selbst rechnen und online abschließen dauert rund drei Minuten. Lieber beraten werden? Dann rechnen wir für dich und melden uns mit einem Angebot.
Häufige Fragen zu Kfz-Haftpflicht
Muss ich eine Kfz-Haftpflicht haben?
Ja. Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren oder dort abstellen will, braucht sie, ohne Versicherungsnachweis gibt es keine Zulassung. Wer ein Fahrzeug ohne Haftpflicht gebraucht, macht sich nach § 6 PflVG strafbar.
Reicht die gesetzliche Mindestdeckung?
Für die Zulassung ja, für einen schweren Personenschaden nicht immer. Was über der Deckungssumme liegt, zahlst du selbst. Eine pauschale Deckung von 50 oder 100 Millionen Euro kostet meist nur wenig mehr.
Zahlt die Haftpflicht auch Schäden an meinem eigenen Auto?
Nein. Die Haftpflicht zahlt nur den Schaden anderer. Für dein eigenes Fahrzeug brauchst du eine Teilkasko oder Vollkasko.
Was passiert mit meiner SF-Klasse nach einem Schaden?
Reguliert der Versicherer einen Haftpflichtschaden, wirst du zurückgestuft und zahlst in den Folgejahren mehr. Melde den Schaden trotzdem immer deinem Versicherer – das ist Pflicht. Nach der Regulierung kannst du ihm die Summe innerhalb von sechs Monaten erstatten und bleibst dann schadenfrei. Ob sich das lohnt, lässt sich ausrechnen.
Wie bekomme ich eine eVB-Nummer für die Zulassung?
Die elektronische Versicherungsbestätigung bekommst du mit dem Abschluss der Kfz-Haftpflicht. Du brauchst sie für die Zulassungsstelle; sie ist meist sofort nach dem Antrag da.
Aus dem Ratgeber
Hintergrund zum Nachlesen – die Beratung selbst läuft weiter über diese Seite.
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