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Auslandsschadenschutz und Grüne Karte: Wo die Haftpflicht endet

· 6 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Inhalt
  1. Grüne Karte und Auslandsschadenschutz regeln verschiedene Dinge
  2. Wo deine Haftpflicht gilt: drei Fälle
  3. Was der Auslandsschadenschutz nicht ist
  4. Die Kasko folgt allein deinem Vertrag
  5. Was ein Schaden im Ausland für deinen Vertrag bedeuten kann
  6. Was du vor der Fahrt prüfen kannst
  7. Wie ich dabei helfen kann

Grüne Karte und Auslandsschadenschutz regeln verschiedene Dinge

Wer mit dem eigenen Auto ins Ausland fährt, stößt auf zwei Begriffe, die oft in einem Atemzug genannt werden. Sie regeln Verschiedenes:

Die Grüne Karte ist ein Nachweis. Sie belegt international, dass für dein Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht – mehr nicht. Über eine Kasko im Ausland sagt sie nichts.

Der Auslandsschadenschutz ist ein Zusatzbaustein für den Fall, dass du der Geschädigte bist. Ein Beispiel: Du stehst in Italien an einer roten Ampel, ein dort zugelassenes Auto fährt auf. Ohne Zusatzbaustein richtet sich dein Anspruch gegen den italienischen Versicherer, und zwar nach italienischem Recht. Ist der Auslandsschadenschutz vereinbart, kannst du den Schaden je nach Tarif über deinen eigenen Versicherer regulieren lassen, der dich so stellt, als wäre der Unfall in Deutschland passiert.

Mit der sogenannten Mallorca-Police, die die Haftpflicht eines Mietwagens im Ausland aufstockt, hat beides nichts zu tun.

Wo deine Haftpflicht gilt: drei Fälle

  • EU und EWR: In allen Staaten der EU und des EWR (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) gilt das amtliche Kennzeichen als Nachweis, dass eine Haftpflichtversicherung besteht. Deine deutsche Kfz-Haftpflicht deckt Schäden, die du dort verursachst, mindestens in dem Umfang, den das besuchte Land vorschreibt, und mindestens in Höhe der deutschen Mindestversicherungssummen, wenn diese höher sind. Nach einem unverschuldeten Unfall kannst du dich an einen Schadenregulierungsbeauftragten des gegnerischen Versicherers in Deutschland wenden; maßgeblich bleibt aber in der Regel das Recht des Unfalllandes.
  • Weitere Länder des Grüne-Karte-Systems: Auch in der Schweiz und einigen weiteren Staaten reicht das Kennzeichen. In anderen Ländern des Systems, etwa in der Türkei, kann die Grüne Karte weiterhin verlangt werden. Die aktuelle Länderliste führt das Deutsche Büro Grüne Karte; dein Versicherer nennt sie dir ebenfalls.
  • Sonstige Länder: Außerhalb des Grüne-Karte-Systems gilt deine deutsche Haftpflicht in der Regel nicht. Dort brauchst du meist eine Versicherung, die du an der Grenze oder vorab im Reiseland abschließt.

Wer für einen Unfall haftet und in welcher Höhe, richtet sich in allen drei Fällen in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem der Unfall passiert. Das kann bedeuten, dass etwa Mietwagen, Nutzungsausfall oder Wertminderung anders oder geringer ersetzt werden als in Deutschland. Hier setzt der Auslandsschadenschutz an.

Was der Auslandsschadenschutz nicht ist

Der Name führt leicht in die Irre. Der Auslandsschadenschutz ist weder eine Kaskoversicherung für Auslandsfahrten noch eine Aufstockung deiner Haftpflicht. Er greift, wenn ein im Ausland zugelassenes und versichertes Fahrzeug dir dort einen Schaden zufügt. Je nach Tarif ist er auf bestimmte Länder beschränkt, setzt voraus, dass der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, und nimmt bestimmte Kosten aus. Für Schäden, die du selbst verursachst – ein selbstverschuldeter Unfall auf einer Passstraße oder ein Parkrempler –, zahlt er nicht. Für dein eigenes Fahrzeug ist dann die Kasko zuständig, und nur soweit deine Bedingungen sie für das bereiste Land vorsehen.

Die Kasko folgt allein deinem Vertrag

Anders als für die Haftpflicht gibt es für die Kasko keine gesetzlich vorgeschriebene Deckung im Ausland. Ob dein Fahrzeug in einem bestimmten Land kaskoversichert ist, ergibt sich ausschließlich aus deinem Vertrag. Manche Bedingungen nennen einen festen Länderkreis, andere knüpfen den Schutz an eine vorübergehende Nutzung und setzen eine Frist. Wer nur für einige Wochen unterwegs ist, sollte vorher nachsehen, ob das Land enthalten ist und ob eine zeitliche Begrenzung gilt.

Diebstahl und Zusammenstoß mit Wild stehen in vielen Bedingungen im Katalog der Teilkasko; was genau als Wild gilt, legt dein Tarif fest. Ob die Teilkasko im Ausland greift, hängt zusätzlich davon ab, ob das bereiste Land im versicherten Länderkreis liegt.

Was ein Schaden im Ausland für deinen Vertrag bedeuten kann

  • Schadenfreiheitsklasse: Reguliert dein Versicherer einen Schaden aus deiner Haftpflicht oder Vollkasko, kann das je nach Tarif zu einer Rückstufung führen – auch wenn der Schaden im Ausland passiert ist.
  • Fahrerkreis: Wer das Fahrzeug im Ausland steuert, muss vom vereinbarten Fahrerkreis erfasst sein.
  • Leistungsfreiheit und Rückgriff: Die Kfz-Haftpflicht dient dem Schutz geschädigter Dritter. In welchem Umfang der Versicherer leisten muss und ob er Rückgriff nehmen kann, richtet sich nach Gesetz und Sachverhalt.

Was du vor der Fahrt prüfen kannst

Im Versicherungsschein nachsehen, ob ein Auslandsschadenschutz ausdrücklich aufgeführt ist und für welche Länder er gilt.

Die Länderliste für die Kasko im Bedingungswerk mit deinem Reiseland abgleichen und prüfen, ob eine zeitliche Begrenzung gilt.

Klären, ob die Grüne Karte für das Zielland noch verlangt wird, und sie gegebenenfalls ins Fahrzeug legen.

Bei einem Mietwagen im Ausland prüfen, ob eine Mallorca-Police besteht oder sinnvoll ist.

Die Notruf- und Schadennummer des Versicherers im Handschuhfach oder im Telefon hinterlegen.

Den Fahrerkreis im Vertrag mit der tatsächlichen Nutzung vergleichen, wenn im Ausland weitere Personen fahren sollen.

Wie ich dabei helfen kann

  • Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Ob ein Tarif den Auslandsschadenschutz enthält und welcher Länderkreis für die Kasko gilt, lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Die Beratung läuft telefonisch und digital. Wenn du möchtest, schauen wir uns deinen Vertrag vor der nächsten Auslandsfahrt gemeinsam an.
  • Für einen belastbaren Vergleich gehört mehr dazu als der Beitrag: Deckung, Einstufung und Bausteine der Kfz-Versicherung vergleichen.

Quellen: Versicherungsvertragsgesetz § 117 (gesetze-im-internet.de) · Kfz-Pflichtversicherungsverordnung §§ 5, 6 · Deutsches Büro Grüne Karte, Länder des Grüne-Karte-Systems (gruene-karte.de) · Die Versicherer (GDV), „In welchen Ländern die Grüne Karte Pflicht ist“ (dieversicherer.de).

Stand: 15.10.2026. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

Benjamin Marcel Farmer

Benjamin Marcel Farmer

Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Sitz in Seebruck am Chiemsee, eingetragen im Vermittlerregister.

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