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Leasingfahrzeug versichern

Beim Leasing versicherst du ein Fahrzeug, das dir nicht gehört. Das ändert drei Dinge: den vorgeschriebenen Deckungsumfang, den Empfänger der Entschädigung – und die Frage, wer nach einem Totalschaden die Lücke zwischen Fahrzeugwert und Restforderung trägt.

Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.

Die Lücke, für die GAP steht

Die Vollkasko ersetzt bei Totalschaden oder Diebstahl den Wiederbeschaffungswert – also das, was das Fahrzeug am Schadentag wert ist. Der Leasinggeber verlangt aber nicht den Fahrzeugwert, sondern seine Restforderung aus dem Vertrag. In den ersten Jahren liegt die Restforderung regelmäßig darüber, weil ein Neufahrzeug schneller an Wert verliert, als der Vertrag getilgt wird.

Die Differenz trägt ohne GAP-Deckung der Leasingnehmer – aus eigener Tasche, für ein Fahrzeug, das er nicht mehr hat. Die GAP-Deckung schließt genau diese Lücke.

GAP ist ein Baustein der Kasko, keine eigene Police

Sie greift nur, wenn eine Vollkasko besteht und der Schaden ein Kaskoschaden ist. Ohne Vollkasko läuft die GAP-Deckung ins Leere, gleich was im Leasingvertrag steht.

Innerhalb der Bausteine unterscheiden sich die Tarife an Punkten, die im Preisvergleich nicht auftauchen: ob die Deckung auch bei Diebstahl gilt, ob geleistete Sonderzahlungen angerechnet werden, ob rückständige Raten und Verzugskosten eingeschlossen sind. Manche Bedingungen nehmen diese Posten ausdrücklich aus. Entscheidend ist der Wortlaut der konkreten Versicherungsbedingungen.

Sicherungsschein – wer im Schadenfall das Geld bekommt

Der Leasinggeber lässt sich vom Versicherer einen Sicherungsschein ausstellen. Er bewirkt, dass die Entschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl an ihn geht und nicht an dich, und dass er informiert wird, wenn der Vertrag endet oder Beiträge offen bleiben.

Die praktische Folge wird oft übersehen: Ein Versichererwechsel während der Leasinglaufzeit ist möglich, aber der neue Versicherer muss einen neuen Sicherungsschein ausstellen. Passiert das nicht, kommt die Mahnung wegen fehlenden Versicherungsnachweises – obwohl das Fahrzeug durchgehend versichert war.

Was der Leasingvertrag zusätzlich vorschreibt

Maßgeblich ist dein Leasingvertrag, nicht der Versicherungstarif. Diese Anforderungen stehen regelmäßig darin:

  • Vollkasko, häufig mit einer Obergrenze für die Selbstbeteiligung
  • GAP-Deckung über die gesamte Laufzeit
  • Sicherungsschein zugunsten des Leasinggebers
  • Instandsetzung in einer Fachwerkstatt – eine Werkstattbindung im Tarif kann damit kollidieren
  • Meldepflicht für Schäden, auch wenn du sie nicht regulieren lässt

Leasing ist nicht Finanzierung

Bei einer Finanzierung gehört das Fahrzeug dir; die Bank hält meist nur die Zulassungsbescheinigung Teil II als Sicherheit. Eine GAP-Deckung ist auch dort sinnvoll, sie rechnet dann gegen den offenen Darlehenssaldo statt gegen eine Leasingrestforderung.

Ein zweiter Unterschied betrifft die Rückgabe. Nach einem reparierten Unfall bleibt ein merkantiler Minderwert – das Fahrzeug ist als Unfallwagen weniger wert. Bei einem unverschuldeten Unfall ersetzt ihn die Haftpflicht der Gegenseite. Bei einem selbstverschuldeten Schaden ersetzt die eigene Vollkasko ihn in der Regel nicht; er bleibt bei dir und taucht bei der Rückgabebewertung wieder auf.

Häufige Fragen zu Leasingfahrzeug

Ist die GAP-Deckung Pflicht?

Gesetzlich nicht. Leasingverträge verlangen sie aber regelmäßig, zusammen mit der Vollkasko. Was für deinen Vertrag gilt, steht in dessen Versicherungsklausel – dort und nicht im Tarif liegt die Vorgabe.

Kann ich den Versicherer während der Leasinglaufzeit wechseln?

Ja, sofern der neue Vertrag die im Leasingvertrag geforderten Deckungen enthält und der neue Versicherer einen Sicherungsschein für den Leasinggeber ausstellt. Ohne diesen Schritt entsteht formal eine Lücke, auch wenn tatsächlich Versicherungsschutz besteht.

Wer bekommt bei einem Totalschaden die Entschädigung?

Wegen des Sicherungsscheins zunächst der Leasinggeber. Übersteigt die Entschädigung seine Restforderung, geht der Rest an dich. Bleibt sie darunter, greift die GAP-Deckung – falls sie vereinbart ist.

Deckt die GAP-Deckung auch Diebstahl?

Je nach Bedingungen. Ein Teil der Tarife stellt Diebstahl dem Totalschaden gleich, ein anderer beschränkt die GAP-Leistung auf den Unfalltotalschaden. Das ist eine der Stellen, an denen sich zwei gleich teure Tarife deutlich unterscheiden.

Kollidiert eine Werkstattbindung mit dem Leasingvertrag?

Das kann passieren. Eine Werkstattbindung senkt den Beitrag, verpflichtet dich aber auf das Netz des Versicherers, während der Leasingvertrag oft eine Marken- oder Fachwerkstatt vorschreibt. Wer beides parallel unterschreibt, hat im Schadenfall zwei Vorgaben, die sich widersprechen.