Teilkasko
Die Teilkasko zahlt Schäden an deinem eigenen Auto, die von außen kommen und für die du nichts kannst: Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfall, Steinschlag in der Scheibe. Einen selbst verursachten Unfall zahlt sie nicht. Und ein Schaden in der Teilkasko kostet dich keine SF-Klasse.
Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Was die Teilkasko zahlt
Was genau versichert ist, regeln die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Diese Bausteine gehören regelmäßig dazu:
- Diebstahl des Fahrzeugs und fest eingebauter Teile, Raub, unbefugter Gebrauch
- Brand und Explosion
- Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild, in besseren Tarifen mit Tieren aller Art
- Glasbruch, etwa Steinschlag in der Frontscheibe
- Kurzschluss an der Verkabelung
- Marderbiss – Folgeschäden je nach Tarif bis zu einer Höchstsumme
Was sie nicht zahlt
Der Unfall, den du selbst verursachst, ist kein Teilkasko-Fall – auch nicht der Rempler beim Ausparken. Ebenso wenig Vandalismus: Zerkratzter Lack oder abgetretene Spiegel sind Sache der Vollkasko. Verschleiß, Bedienfehler und reine Betriebsschäden sind in der Regel nicht versichert; je nach Tarif zahlt die Kasko etwa bei Falschbetankung.
Wildunfall: wo die meisten Streitfälle liegen
Häufig zahlen Teilkasko-Tarife nur beim Zusammenstoß mit Haarwild – also etwa Reh, Hirsch, Wildschwein, Fuchs oder Hase. Ein Unfall mit einem Vogel, einem Hund oder einer Kuh fällt dann heraus. Tarife mit dem Baustein „Tiere aller Art“ schließen diese Lücke.
Nach dem Wildunfall: Polizei oder zuständigen Jäger rufen und dir den Unfall bescheinigen lassen, Fotos machen, das Tier nicht mitnehmen. Ohne Bescheinigung wird der Nachweis schwer.
Für welches Auto die Teilkasko reicht
Die Teilkasko ist die richtige Wahl, wenn dein Auto noch einen Wert hat, den du bei Diebstahl oder Hagel nicht aus eigener Tasche ersetzen willst, die Vollkasko im Verhältnis zu diesem Wert aber zu teuer wird. Das ist häufig bei Fahrzeugen der Fall, die einige Jahre alt sind.
Eine feste Altersgrenze gibt es nicht. Die bessere Frage ist: Könntest du einen selbst verursachten Totalschaden verkraften? Wenn nein, ist die Vollkasko die passende Sparte – egal, wie alt das Auto ist. Ist das Auto finanziert oder geleast, schreibt der Vertrag meist ohnehin die Vollkasko vor.
Selbstbeteiligung und grobe Fahrlässigkeit
Üblich ist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schaden. Ohne Selbstbeteiligung ist der Beitrag höher; bei Glasschäden verzichten manche Tarife auf die Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe repariert statt getauscht wird.
Hast du den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt – etwa ein Unwetterschaden, weil das Schiebedach offen stand –, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Gute Tarife verzichten darauf. Fast immer ausgenommen sind aber Alkohol und Drogen und der Diebstahl: Wer den Schlüssel stecken lässt oder das Auto offen stehen lässt, muss auch in guten Tarifen mit einer Kürzung rechnen. Das ist einer der Punkte, an denen sich zwei gleich teure Tarife deutlich unterscheiden.
Deinen Beitrag für die Teilkasko berechnen
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Häufige Fragen zu Teilkasko
Werde ich nach einem Teilkasko-Schaden zurückgestuft?
Nein. Die Teilkasko kennt keine Schadenfreiheitsklasse. Ein Wildunfall oder ein Glasschaden verändert deinen Beitrag deshalb nicht über die SF-Klasse. Nach mehreren Schäden in kurzer Zeit kann der Versicherer den Vertrag allerdings kündigen oder zu anderen Bedingungen fortführen.
Zahlt die Teilkasko, wenn ich einem Tier ausweiche und dabei verunglücke?
Ohne Zusammenstoß ist das kein Wildschaden. Die Kosten können als Rettungskosten ersetzt werden, wenn ein Zusammenstoß mit einem im Tarif versicherten Tier – im Basistarif Haarwild wie Reh oder Wildschwein – unmittelbar drohte und das Ausweichen angemessen war. Das musst du beweisen können, etwa durch Zeugen oder eine Bescheinigung von Polizei oder Jäger. Bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs gilt das Ausweichen meist als nicht geboten. Sicher abgedeckt ist der Fall nur in der Vollkasko.
Ist Vandalismus in der Teilkasko versichert?
Nein. Mutwillige Beschädigungen durch Dritte, etwa zerkratzter Lack, zahlt nur die Vollkasko. Wird bei einem Einbruchversuch das Schloss beschädigt, kann das dagegen ein Teilkasko-Schaden sein.
Was ist mit Marderschäden?
Der Biss in Kabel und Schläuche ist in der Teilkasko meist versichert. Folgeschäden, etwa ein Motorschaden durch einen zerbissenen Kühlschlauch, sind je nach Tarif bis zu einer Höchstsumme oder gar nicht gedeckt.
Kann ich von der Vollkasko in die Teilkasko wechseln?
Ja, in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres. Was dabei mit deiner Vollkasko-SF-Klasse passiert, ist je nach Versicherer unterschiedlich geregelt – das klären wir vor dem Wechsel.
Aus dem Ratgeber
Hintergrund zum Nachlesen – die Beratung selbst läuft weiter über diese Seite.
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