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Marder, Wild und Naturgefahren: Wo die Teilkasko endet

· 6 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Die Teilkasko ist ein aufgezählter Katalog und keine Auffangposition

Nicht jeder Schaden ohne Fremdbeteiligung ist ein Teilkaskoschaden. Die Teilkasko deckt einen in den Versicherungsbedingungen abschließend aufgezählten Katalog. Was dort nicht aufgeführt ist, bleibt außen vor — auch dann, wenn der Schaden ohne dein Zutun entstanden ist und dich keine Schuld trifft. Drei Gruppen werden dabei umgangssprachlich oft in einen Topf geworfen, obwohl sie versicherungstechnisch getrennt behandelt werden: Wildschäden, Marderschäden und Schäden durch Naturgewalten. An diesen drei Stellen entstehen häufig Missverständnisse.

Die praktische Ausgangslage

Ein Marder beißt einen Kühlwasserschlauch an. Ein Reh läuft in die Fahrerseite. Hagel schlägt auf Dach und Motorhaube. In allen drei Fällen ist der Schaden schnell da, und die Fragen lauten: Greift überhaupt ein Baustein, welcher ist es, und wie hoch fällt die Selbstbeteiligung aus?

Der Blick in die Police zeigt häufig nur eine Zeile: Teilkasko mit einer bestimmten Selbstbeteiligung. Was konkret eingeschlossen ist, steht nicht in dieser Zeile, sondern in den Bedingungen und in den Klauseln zum jeweiligen Baustein. Dort entscheidet sich, ob ein Folgeschaden mitläuft, ob eine zweite Selbstbeteiligung fällig wird und ob ein Ereignis überhaupt als versicherter Fall definiert ist.

Was die Teilkasko typischerweise umfasst

Je nach Tarif kann beispielsweise Folgendes mitversichert sein:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • Sturm und Hagel
  • Überschwemmung
  • Diebstahl des Fahrzeugs sowie Diebstahl fest verbauter Teile
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung (im Muster ohne Folgeschäden)
  • Zusammenstoß mit Haarwild
  • Tierbiss, etwa durch Marder, an Kabeln, Schläuchen und Leitungen; Folgeschäden oft nur bis zu einem Höchstbetrag

Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen. Ob ein Punkt enthalten ist, wie hoch die Selbstbeteiligung ist und ob Folgeschäden mitgedeckt sind, unterscheidet sich von Tarif zu Tarif. Die Bezeichnung Teilkasko allein sagt darüber nichts aus.

Wildschaden ist der Zusammenstoß mit Haarwild, nicht jede Tierkollision

Der Wildschaden ist in der Kfz-Versicherung ein definierter Begriff. Er setzt den Zusammenstoß mit Haarwild voraus, also mit Tieren, die das Jagdrecht als Haarwild führt. Je nach Bedingungen kann auch Federwild einbezogen sein. Ein Hund, eine Katze oder ein Vogel fallen ohne eine entsprechende Klausel nicht darunter; ein Zusammenstoß mit ihnen ist, wenn überhaupt, über die Vollkasko abzurechnen.

Ebenso wichtig ist der zweite Teil der Definition. Wer einem Tier ausweicht und dabei gegen die Leitplanke fährt, ohne das Tier zu berühren, hat nach dem üblichen Verständnis keinen Wildschaden. Der Schaden am eigenen Fahrzeug läuft dann grundsätzlich über die Vollkasko, sofern eine besteht. War das Ausweichen geboten, um einen Zusammenstoß mit Haarwild abzuwenden, kann die Teilkasko ihn als Rettungskosten ersetzen (§ 90 in Verbindung mit § 83 VVG); bei kleinen Tieren wie Hase oder Fuchs wird das oft verneint. Manche Bedingungen regeln Ausweichschäden ausdrücklich.

Und der Schaden am Tier selbst ist keine Kaskofrage. Die Kaskoversicherung betrifft dein Fahrzeug und je nach Bedingungen auch Bergungskosten, nicht die Ansprüche rund um das Wild.

Der Marderbiss ist ein eigener Punkt, kein Wildschaden

Stein- und Baummarder zählen zwar zum Haarwild (§ 2 BJagdG), ein Biss am abgestellten Auto ist aber kein Zusammenstoß mit einem fahrenden Fahrzeug. Deshalb ist der Tierbiss ein eigener Punkt. In den unverbindlichen Musterbedingungen des GDV ist er gar nicht enthalten. Viele Versicherer nehmen ihn aber in ihre Teilkasko auf, meist begrenzt auf Kabel, Schläuche und Leitungen und mit einem Höchstbetrag für Folgeschäden. Der Direktschaden, also das angebissene Kabel oder der durchtrennte Schlauch, ist dabei meist unproblematisch. Kritisch wird es beim Folgeschaden: Läuft Kühlwasser aus und nimmt der Motor Schaden, hängt die Erstattung davon ab, ob und bis zu welcher Höhe Folgeschäden mitversichert sind. Manche Tarife decken sie nicht, andere nur bis zu einem festgelegten Betrag. Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen.

Für die Regulierung zählt außerdem der Nachweis. Ein Marderbiss lässt sich nicht immer eindeutig von einem Verschleißschaden unterscheiden. Fotos vom Motorraum, eine Werkstattdiagnose und Spuren am Bauteil helfen, den Zusammenhang darzulegen.

Sturm und Hagel sind nicht dasselbe wie Elementarschaden

Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung gehören in vielen Tarifen zum Teilkaskokatalog. Der Begriff Naturgefahren ist dagegen kein einheitlich definierter Versicherungsbegriff. Ereignisse wie Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen sind nicht in jedem Tarif enthalten; entscheidend ist, ob die Bedingungen sie ausdrücklich nennen. Wer den Wagen in einer Senke abstellt, in die bei Starkregen Wasser läuft, sollte deshalb wissen, wie die Bedingungen Überschwemmung definieren und ob angestautes Regenwasser darunter fällt. Diese Unterscheidung kann über die Leistung entscheiden.

Eine zweite Abgrenzung betrifft den Glasbruch: Dort ersetzt die Teilkasko die Scheibe. Ein Lackschaden durch Steinschlag fällt nicht darunter. Und ein Schaden, den du beim Rangieren selbst verursachst, gehört auch bei Hagel oder Sturm nicht in die Teilkasko, sondern in die Vollkasko.

Worauf du bei der Auswahl achtest

  • Typklasse und Regionalklasse des Zulassungsbezirks
  • Schadenfreiheitsklasse und die Frage, ob Rabattschutz vereinbart ist
  • Fahrerkreis
  • Selbstbeteiligung in Teilkasko und Vollkasko
  • Werkstattbindung
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit
  • Neupreisentschädigung, wenn das Fahrzeug neu ist
  • Bausteine, die den Teilkaskokatalog erweitern, etwa Marderbiss, Elementarschäden oder Auslandsschadenschutz

Für die Einstufung zählt der konkrete Einzelfall: dieses Fahrzeug, diese Typklasse, dieser Fahrerkreis, diese Nutzung. Eine Faustregel ersetzt die Prüfung nicht.

Was du selbst tun kannst

  • Zulassungsbescheinigung Teil I heraussuchen und mit dem Vertrag abgleichen: Halter, Fahrzeug, Nutzungsart.
  • Auf der Beitragsrechnung die ausgewiesene Schadenfreiheitsklasse und die Typklasse nachsehen.
  • Im Vertrag prüfen, welche Selbstbeteiligung für Teil- und Vollkasko gilt und ob der Marderbiss ein eigener Baustein mit eigener Selbstbeteiligung ist.
  • Die Bedingungen zum Wildschaden nachlesen: Ist Federwild einbezogen, sind Ausweichschäden geregelt, sind Bergungskosten erwähnt?
  • Prüfen, ob der Stellplatz hochwassergefährdet ist, und damit abgleichen, wie die Bedingungen Überschwemmung definieren.
  • Bei Verdacht auf Marderbiss Fotos vom Motorraum machen, bevor die Werkstatt reinigt.
  • Angaben zu Fahrerkreis, Fahrleistung, Abstellort und Nutzungsart aktuell halten. Wer sie schönt, spart im Beitrag und riskiert zweierlei: eine Beitragsnachforderung auch ohne Schadenfall und in der Kasko eine Leistungskürzung im Schadenfall. In der Kfz-Haftpflicht wird der Geschädigte entschädigt; je nach Verstoß kann der Versicherer beim Versicherungsnehmer in begrenzter Höhe Rückgriff nehmen.

Wie ich dabei helfen kann

Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer.

Ob dein bestehender Vertrag Tierbiss und Folgeschäden abdeckt, wie hoch die Selbstbeteiligung im Kaskobereich liegt und ob Elementarschäden eingeschlossen sind, lässt sich anhand der Bedingungen klären. Wie dabei Deckung, Einstufung, Selbstbeteiligung und Bausteine zusammenspielen, ist unter Kfz-Versicherung vergleichen: Deckung, Einstufung, Selbstbeteiligung und Bausteine beschrieben.

Du bist dir nicht sicher, ob dein Kaskobaustein noch zu deinem Fahrzeug und deinem Stellplatz passt? Ich prüfe deinen bestehenden Vertrag, deine Einstufung und den Deckungsumfang und ordne ein, wo Spielraum besteht und wo ein Wechsel nichts bringt. Wenn du möchtest, schauen wir uns deinen Vertrag gemeinsam an.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen deines Tarifs und die Umstände des jeweiligen Schadenfalls.

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