Vollkasko
Die Vollkasko enthält alles aus der Teilkasko und zahlt zusätzlich den Schaden am eigenen Auto, wenn du den Unfall selbst verursacht hast – und Vandalismus. Sie ist die Sparte für Neuwagen, junge Gebrauchte und alles, was finanziert oder geleast ist. Ob sie sich lohnt, entscheidet sich an wenigen Stellen in den Bedingungen.
Unsere Beratung ist für dich kostenfrei. Wir werden im Erfolgsfall vom Versicherer über eine im Beitrag enthaltene Courtage vergütet – dein Beitrag erhöht sich dadurch nicht.
Was die Vollkasko zusätzlich zahlt
Die Vollkasko schließt die Teilkasko ein, du hast also Diebstahl, Unwetter, Wild und Glas mit dabei. Dazu kommen zwei Bereiche, die nur sie abdeckt:
- Unfälle, die du selbst verursacht hast – vom Rempler beim Einparken bis zum Totalschaden
- Unfälle ohne Gegner, etwa das Abkommen von der Fahrbahn
- Vandalismus: zerkratzter Lack, eingetretene Spiegel, zerstochene Reifen
- Unfälle, bei denen der Verursacher flüchtet und nicht ermittelt wird
Wann sich die Vollkasko lohnt
Bei einem Neuwagen und bei jungen Gebrauchten fast immer: Ein selbst verursachter Totalschaden wäre ohne sie ein Verlust in Höhe des Fahrzeugwerts. Ist das Auto finanziert oder geleast, schreibt der Vertrag sie in aller Regel vor.
Mit zunehmendem Alter des Autos verschiebt sich die Rechnung. Wenn der Jahresbeitrag für die Vollkasko einen spürbaren Teil des Fahrzeugwerts ausmacht und du einen selbst verursachten Schaden verkraften könntest, reicht oft die Teilkasko. Eine feste Grenze in Jahren gibt es nicht.
Die SF-Klasse in der Vollkasko
Anders als die Teilkasko hat die Vollkasko eine eigene Schadenfreiheitsklasse. Ein regulierter Schaden stuft dich zurück, und der höhere Beitrag läuft mehrere Jahre. Bei kleineren Schäden kann es deshalb günstiger sein, selbst zu zahlen. Oft kannst du die Leistung des Versicherers nachträglich zurückzahlen und so die Rückstufung vermeiden.
Für Fahranfänger lohnt sich ein Blick auf Sonderregeln: Mit Zweitwagen-Einstufung oder der Übertragung einer SF-Klasse aus der Familie lässt sich der Einstiegsbeitrag deutlich senken.
Neupreisentschädigung, Werkstattbindung, Selbstbeteiligung
Die Neupreisentschädigung ersetzt bei Totalschaden oder Diebstahl in den ersten Monaten den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts – in der Regel nur, wenn du das Auto als Neuwagen gekauft hast und noch Erstbesitzer bist. Je nach Tarif gilt zusätzlich eine Kilometergrenze, oder der volle Betrag wird nur gezahlt, wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst. Wie lange sie gilt – üblich sind 6 bis 24 Monate, manche Tarife bieten mehr –, ist einer der größten Unterschiede zwischen den Tarifen. Bei Leasing und Finanzierung schließt eine GAP-Deckung die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung.
Die Werkstattbindung senkt den Beitrag spürbar, bindet dich im Schadenfall aber an die Partnerwerkstätten des Versicherers. Bei Leasingfahrzeugen kann das mit den Vorgaben des Leasinggebers kollidieren.
Üblich ist eine Kombination aus 300 Euro Selbstbeteiligung in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag – sinnvoll, wenn du kleine Schäden ohnehin selbst zahlen würdest.
Grobe Fahrlässigkeit
Wer bei Rot über die Ampel fährt oder während der Fahrt nach dem Handy greift, handelt unter Umständen grob fahrlässig. Ohne entsprechende Vereinbarung darf der Versicherer die Leistung dann kürzen – bei einem Totalschaden geht es um Tausende Euro. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung, fast immer ausgenommen sind Alkohol, Drogen und der grob fahrlässig ermöglichte Diebstahl. Wichtig: Für den Schaden am eigenen Auto gibt es bei Alkohol keinen 5.000-Euro-Deckel – ab 1,1 Promille zahlt die Kasko in aller Regel gar nichts.
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Häufige Fragen zu Vollkasko
Ist in der Vollkasko die Teilkasko enthalten?
Ja. Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und zusätzlich selbst verursachte Unfälle und Vandalismus. Teilkasko-Schäden wie Wild oder Glas werden auch in der Vollkasko ohne Rückstufung reguliert.
Bis zu welchem Fahrzeugalter lohnt sich die Vollkasko?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob du einen selbst verursachten Totalschaden aus eigener Tasche tragen könntest und wie der Jahresbeitrag im Verhältnis zum Fahrzeugwert steht.
Soll ich einen kleinen Schaden selbst bezahlen?
Das hängt davon ab, wie viel dich die Rückstufung über die nächsten Jahre kostet. Für kleinere Beträge ist Selbstzahlen oft günstiger. Melde den Schaden trotzdem immer deinem Versicherer – das ist Pflicht. Nach der Regulierung kannst du ihm die Summe innerhalb von sechs Monaten erstatten und bleibst dann schadenfrei. Ob sich das lohnt, lässt sich ausrechnen.
Brauche ich bei Leasing eine Vollkasko?
In aller Regel ja, der Leasingvertrag schreibt sie vor. Wichtig ist dann zusätzlich eine GAP-Deckung, weil der Wiederbeschaffungswert nach einem Totalschaden oft unter der offenen Leasingforderung liegt.
Zahlt die Vollkasko bei Unfallflucht des Gegners?
Ja. Zeige die Unfallflucht bei der Polizei an und melde den Schaden deinem Versicherer. Er reguliert ihn über die Vollkasko, was zunächst zur Rückstufung führt. Wird der Verursacher später gefunden und zahlt dessen Haftpflicht den Schaden vollständig, wird die Rückstufung wieder aufgehoben.
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Hintergrund zum Nachlesen – die Beratung selbst läuft weiter über diese Seite.
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