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Grobe Fahrlässigkeit in der Kfz-Versicherung: Was der Einwendungsverzicht bedeutet

· 4 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Grobe Fahrlässigkeit: Was der Begriff im Kfz-Vertrag bedeutet

Grobe Fahrlässigkeit ist mehr als eine einfache Unachtsamkeit. Sie liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wird. Ob das der Fall ist, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Für die Kfz-Versicherung ist die Unterscheidung wichtig, weil das Gesetz daran unterschiedliche Folgen knüpft. Wer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführt, muss damit rechnen, dass der Versicherer seine Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzt (§ 81 Abs. 2 VVG). Das betrifft vor allem die Kasko. In der Kfz-Haftpflicht gelten andere Regeln – dazu weiter unten mehr.

Manche Tarife enthalten einen Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit, kurz Einwendungsverzicht. Er kann eine Kürzung in bestimmten Fällen ausschließen. Ein Freibrief für jeden Schaden ist er nicht.

Was der Einwendungsverzicht leistet – und was nicht

  • Ist ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit vereinbart, verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen – im Rahmen dessen, was die Bedingungen festlegen.
  • Der Verzicht bezieht sich in der Regel auf die Kasko, also auf Teil- und Vollkasko.
  • Der Verzicht kann Ausnahmen haben. Welche Fälle davon ausgenommen sind, steht in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
  • Ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit heißt deshalb nicht, dass bei grober Fahrlässigkeit automatisch alles versichert ist.

In der Kfz-Haftpflicht gelten eigene Regeln

In der Kfz-Haftpflicht bleibt der Schutz des geschädigten Dritten grundsätzlich bestehen. Wer einen Unfall verursacht, ist darüber hinaus nicht schon deshalb Rückforderungen ausgesetzt, weil er grob fahrlässig gehandelt hat: Leistungsfrei ist der Haftpflichtversicherer nach § 103 VVG nur, wenn der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherer aber gegenüber dem Versicherungsnehmer oder anderen mitversicherten Personen Regress nehmen – etwa wenn vertragliche Pflichten verletzt wurden, zum Beispiel beim Fahren trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit oder ohne die vorgeschriebene Fahrerlaubnis. Für solche Pflichten vor Eintritt des Versicherungsfalls begrenzt § 5 Abs. 3 der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung die Leistungsfreiheit grundsätzlich auf höchstens 5.000 Euro je Person. Umfang und Voraussetzungen hängen vom konkreten Verstoß sowie von den gesetzlichen und vertraglichen Regelungen ab.

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

Wer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Versicherungsleistung (§ 81 Abs. 1 VVG). Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung dagegen entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden. Ein Einwendungsverzicht bezieht sich nur auf die grobe Fahrlässigkeit, nicht auf Vorsatz.

Mögliche Beispiele für grobe Fahrlässigkeit

Als mögliche Beispiele kommen etwa Fahren unter erheblichem Alkoholeinfluss, besonders leichtfertiges Überfahren einer roten Ampel oder andere besonders schwere Sorgfaltspflichtverletzungen in Betracht. Ob tatsächlich grobe Fahrlässigkeit vorliegt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Auswahlkriterien: Worauf du beim Vergleich achten solltest

Beim Vergleich von Kfz-Tarifen spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Für die Beitragshöhe sind Typklasse und Regionalklasse, die Schadenfreiheitsklasse, der Fahrerkreis und die Selbstbeteiligung entscheidend. Dazu kommen Bausteine wie Werkstattbindung, Rabattschutz, Neupreisentschädigung und der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Ob ein solcher Verzicht im konkreten Vertrag enthalten ist und welche Ausnahmen gelten, kann deshalb ein relevantes Vergleichsmerkmal sein. Manche Tarife bieten ihn nur gegen Aufpreis oder nur in bestimmten Tarifvarianten an.

Auch der Fahrerkreis kann relevant sein. Manche Tarife knüpfen bestimmte Leistungen oder den Umfang des Verzichts an die korrekte Angabe der regelmäßigen Fahrer. Welche Folgen eine Abweichung hat, ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und den Versicherungsbedingungen.

Auch die Nutzungsart kann für den Versicherungsschutz und die Beitragsberechnung relevant sein, etwa ob das Fahrzeug gewerblich eingesetzt wird. Werden Angaben zum Fahrzeug oder zur Nutzung bewusst oder grob fahrlässig falsch gemacht, können je nach Vertrag und Rechtsgrundlage entsprechende Folgen entstehen.

Was du selbst tun kannst

  • Prüfe deinen aktuellen Vertrag: Ist ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit enthalten, und welche Ausnahmen nennen die Bedingungen? Schau in die Versicherungsbedingungen oder frage deinen Versicherer direkt.
  • Überlege, ob du im Schadenfall einen hohen Betrag selbst tragen könntest. Ohne Verzicht kann die Kasko-Leistung bei grober Fahrlässigkeit gekürzt werden.
  • Vergleiche bei einem Wechsel nicht nur den Beitrag, sondern auch den Deckungsumfang und die Ausnahmen vom Verzicht.
  • Kontrolliere, ob die Angaben zum Fahrerkreis und zur Nutzung noch stimmen. Welche Folgen eine Abweichung hat, regelt dein Vertrag.

Wie ich dabei helfen kann

Im Kfz-Versicherungsvergleich kannst du Tarife verschiedener Versicherer selbst gegenüberstellen – nicht nur nach dem Beitrag, sondern auch danach, ob ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit enthalten ist. Achte dabei auf die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Wenn du bei einer Frage zu deinem Vertrag nicht weiterkommst, kannst du dich als Makler an mich wenden.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Leistungen der Versicherer können je nach Tarif unterschiedlich sein. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

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