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Wallbox, Ladekabel, Akku: Welcher Schaden gehört in welche Police

· 8 Min. Lesezeit · von Benjamin Marcel Farmer, Versicherungsmakler (§ 34d GewO)

Drei Komponenten, drei Versicherungsfragen

Wer ein Elektroauto fährt, hat es mit drei versicherungstechnisch unterschiedlichen Dingen zu tun: der Wallbox an der Hauswand, dem Ladekabel im Kofferraum und dem Akku im Fahrzeugboden. Sie werden nicht von derselben Police abgedeckt, und die Zuordnung ist nicht immer offensichtlich. Ein Blitzschlag, der die Wallbox beschädigt, ist kein Fall für deine Kfz-Versicherung. Ein selbstverschuldeter Unfall, bei dem der Akku beschädigt wird, ist kein Fall für deine Hausratversicherung. Die entscheidende Frage ist nicht, ob etwas versichert ist, sondern welche Police im Schadenfall greift.

Die praktische Ausgangslage

Beim Umstieg auf ein Elektroauto denken die meisten zuerst an die Kfz-Versicherung. Das ist richtig, aber nur ein Teil der Absicherung. Die Wallbox ist fest mit dem Gebäude verbunden und zählt damit nicht zum Fahrzeug. Das Ladekabel ist beweglich und kann je nach Tarif als Zubehör gelten. Der Akku wiederum ist fest im Fahrzeug verbaut und gehört zur Kasko – aber die Bewertung im Schadenfall ist eine eigene Frage. Wer diese drei Ebenen nicht auseinanderhält, kann im Schadenfall vor Überraschungen stehen.

Leistungsumfang mit Vorbehalt

Je nach Tarif können folgende Schäden mitversichert sein:

  • Akku in der Kasko: Schäden durch Unfall, Diebstahl, Brand, Sturm oder Hagel können über die Teil- oder Vollkasko abgedeckt sein. Der Akku ist als fest verbautes Bauteil Teil des Fahrzeugs.
  • Ladekabel als Zubehör: Manche Tarife decken das mitgeführte Ladekabel bis zu einem bestimmten Wert ab, wenn es zum Fahrzeug gehört und im Schadenfall mit betroffen ist.
  • Wallbox über die Gebäudeversicherung: Eine fest installierte Wallbox ist in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgesichert – etwa bei Blitzschlag, Brand oder Sturm.
  • Mobile Wallbox über die Hausrat: Eine nicht fest verbaute, tragbare Ladeeinheit kann über die Hausratversicherung gegen Diebstahl oder Einbruch geschützt sein.

Entscheidend sind die konkreten Versicherungsbedingungen. Nicht jeder Tarif behandelt diese Komponenten gleich.

Die Wallbox gehört nicht zur Kfz-Police

Eine fest installierte Wallbox ist Teil der Gebäudetechnik. Beschädigt ein Blitz die Elektronik oder bricht jemand die Ladesäule ab, ist das ein Fall für die Wohngebäudeversicherung des Hauses – nicht für deine Kfz-Versicherung. Wer zur Miete wohnt und eine Wallbox anbringt, sollte klären, ob die Versicherung des Vermieters den Schaden deckt oder ob eine eigene Absicherung nötig ist. Bei einer mobilen Wallbox, die du in der Garage anschließt und wieder abnimmst, kann die Hausratversicherung greifen. Auch hier gilt: Die Bedingungen deines Vertrags entscheiden.

Der Akku ist Teil des Fahrzeugs – aber nicht immer voll ersetzt

Der Akku ist fest im Fahrzeug verbaut und damit Teil des versicherten Fahrzeugs. Ein Unfallschaden am Akku ist ein Kaskoschaden. Die eigentliche Frage ist die Bewertung: Die Neupreisentschädigung in der Vollkasko greift in der Regel nur in den ersten Monaten oder Jahren nach der Erstzulassung. Danach wird der Zeitwert ersetzt. Bei einem Akku, der einen großen Teil des Fahrzeugwerts ausmacht, kann das im Schadenfall einen spürbaren Unterschied machen. Manche Tarife bieten eine erweiterte Neupreisentschädigung an, die den Zeitraum verlängert. Ob das für dich sinnvoll ist, hängt vom Fahrzeug und der geplanten Haltedauer ab.

Ladekabel: Zubehör oder nicht

Das Ladekabel liegt meist im Kofferraum und ist nicht fest verbaut. Ob es bei einem Diebstahl oder einem Fahrzeugbrand mitversichert ist, hängt vom Tarif ab. Manche Versicherer behandeln das Ladekabel als Zubehör und decken es bis zu einem bestimmten Wert ab, wenn es zum Fahrzeug gehört. Andere Tarife schließen es ausdrücklich aus oder verlangen einen Zusatzbaustein. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, ob dein Kabel mitversichert ist – oder ob du es separat über die Hausrat absichern solltest.

Auswahlkriterien für die richtige Absicherung

Wenn du deine Kfz-Versicherung für ein Elektroauto auswählst, zählen dieselben Kriterien wie bei jedem Fahrzeug, mit einigen Besonderheiten:

  • Typklasse und Regionalklasse: Elektroautos haben eigene Typklassen, die sich von Verbrennern unterscheiden können. Die Regionalklasse hängt vom Zulassungsbezirk ab.
  • Schadenfreiheitsklasse: Deine SF-Klasse überträgst du auch beim Wechsel auf ein Elektroauto. Sie bestimmt den Beitrag maßgeblich.
  • Fahrerkreis: Wer das Auto fahren darf, muss im Vertrag stehen. Gerade bei einem Elektroauto, das im Haushalt oft von mehreren Personen genutzt wird, ist das wichtig.
  • Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, kostet dich aber im Schadenfall bares Geld. Überlege dir, welchen Betrag du ohne Weiteres selbst tragen kannst.
  • Werkstattbindung: Manche Tarife bieten Beitragsvorteile, wenn du die Reparatur in einer Partnerwerkstatt durchführen lässt. Bei einem Elektroauto kann das die Auswahl an qualifizierten Werkstätten einschränken.
  • Rabattschutz: Er verhindert die Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden – aber nur beim selben Versicherer. Nach einem Wechsel gilt die Einstufung des neuen Vertrags.
  • Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit: Dieser Baustein kann verhindern, dass die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzt. Bei hohen Akkukosten kann das sinnvoll sein.
  • Neupreisentschädigung: Achte darauf, wie lange die Neupreisentschädigung in der Vollkasko gilt. Gerade bei einem teuren Akku kann eine längere Frist den Unterschied machen.

Was du selbst tun kannst

  • Suche die Rechnung oder den Kaufvertrag für deine Wallbox heraus und prüfe, ob sie über deine Gebäudeversicherung abgesichert ist.
  • Sieh in deinem Kfz-Vertrag nach, ob das Ladekabel als Zubehör aufgeführt ist und bis zu welchem Wert.
  • Prüfe, wie lange die Neupreisentschädigung in deiner Vollkasko gilt – das Datum der Erstzulassung findest du in der Zulassungsbescheinigung.
  • Kontrolliere den Fahrerkreis in deinem Vertrag: Ist jede Person eingetragen, die das Elektroauto regelmäßig fährt?

Wie ich dabei helfen kann

Bei einem Elektroauto geht es nicht nur um den Beitrag, sondern um die Frage, ob die Deckung zur Technik des Fahrzeugs passt. Als Makler vergleiche ich die Angebote verschiedener Versicherer. Ich prüfe, ob dein Tarif das Ladekabel abdeckt, wie der Akku im Schadenfall bewertet wird und ob die Neupreisentschädigung zur geplanten Haltedauer passt. Mehr zur Elektroauto-Versicherung findest du auf der entsprechenden Seite.

Du bist dir nicht sicher, ob dein Vertrag die richtigen Bausteine für dein Elektroauto enthält? Ich prüfe deinen bestehenden Vertrag, deine Einstufung und den Deckungsumfang und ordne ein, wo Spielraum besteht und wo ein Wechsel nichts bringt. Wenn du möchtest, schauen wir uns deinen Vertrag gemeinsam an.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Die Leistungen der Versicherer können je nach Tarif und Vertrag unterschiedlich sein. Maßgeblich sind die konkreten Versicherungsbedingungen deines Vertrags.

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